Nach einem unverschuldeten Unfall, steht es Ihnen als Geschädigten grundsätzlich zu, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen (bei Überschreiten der Bagatellschadengrenze von ca. 750€). Das gilt auch, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat.
Wir erstellen für Sie ein unabhängiges und neutrales Gutachten. Mit dem Gutachten erfolgt sowohl eine Beweissicherung als auch eine detaillierte Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe, damit Sie als Geschädigter ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen

Ihnen als Geschädigten steht es grundsätzlich zu, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Auch wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, sobald die Bagatellschadengrenze von ca. 750€ überschritten wird. Siehe dazu BGB §249.

Schadenmanagement durch die gegnerische Versicherung

Geben Sie die Abwicklung Ihres Unfallschadens nicht aus Ihren Händen, auch wenn Ihnen durch die gegnerische Versicherung eine komplette Abwicklung des Schadens angeboten wird. Sie haben das Recht, eine von Ihnen gewählte Werkstatt aufzusuchen und Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.

Unabhängige Gutachtenerstellung und Beweissicherung

Mit der Erstellung eines unabhängigen und neutralen Gutachtens stellen Sie sicher, dass Ihnen Ihre Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung wird auch häufig in Fällen benötigt, wenn es zu Streitigkeiten über den Schadenhergang und die Reparaturdurchführung kommt.

Schadenumfang

Sollten Sie im Anschluss an die Reparatur oder zum späteren Zeitpunkt Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, ist es Ihnen mit Hilfe des Gutachtens möglich, dem potenziellen Käufer eine detaillierte Auskunft über den reparierten Schaden zu geben.

Merkantile Wertminderung / Mietwagen / Nutzungsausfall / fiktive Abrechnung

Ein Kostenvoranschlag enthält grundsätzlich keine Angaben zur Wertminderung. Mit Hilfe des Gutachtens kann eine eventuell anfallende Wertminderung erst genau ermittelt werden. Hierzu gibt es mehre Berechnungsmodelle, diese berücksichtigen Faktoren, welche im Gutachten erfasst und ermittelt werden. Ohne ein unabhängiges Gutachten verzichtet der Geschädigte oft auf mehrere hundert Euro Wertminderung.

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie im Reparaturfall Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur. Im Totalschadenfall steht Ihnen ein Mietwagen für eine angemessene Zeit, laut Gutachten, zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges zu. Sollten Sie keinen Ersatzwagen benötigen, steht Ihnen an Stelle dessen ein Nutzungsausfallschadensersatz zu. Es steht Ihnen grundsätzlich zu, sich die Nettoreparaturkosten (fiktive Abrechnung) auf Grundlage des Gutachtens auszahlen zu lassen.

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Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, auch hierfür werden die Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet.

Dies kann Ihnen im Schadenfall zustehen:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend!

UNSERE LEISTUNGEN

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und benötigen zur Schadenfeststellung Ihres Unfallschadens einen Gutachter?

Das Unfallexperten-Potsdam Sachverständigenbüro hilft Ihnen bei der unabhängigen und objektiven Ermittlung der schadenrelevanten Werte.
An Hand führender Kalkulationssoftware ermitteln wir die Höhe des Schadens, der an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist. Weitere Bestandteile des Gutachtens sind, die eventuell anfallende Wertminderung, der Nutzungsausfall, die Mietwagenpreisklasse sowie der Restwert des Fahrzeuges.

Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters.

Laut BGB §249 trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten, sofern die Bagatellschadengrenze (brutto 750 Euro) nicht unterschritten wird. Aber auch in diesem Fall können wir Ihnen mit einem Kurzgutachten (Kostenvoranschlag) weiterhelfen.

ANSPRECHPARTNER

Sandro Schmoll

Sachverständiger

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KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)

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