Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen
Ihnen als Geschädigten steht es grundsätzlich zu, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Auch wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, sobald die Bagatellschadengrenze von ca. 750€ überschritten wird. Siehe dazu BGB §249.

Schadenmanagement durch die gegnerische Versicherung
Geben Sie die Abwicklung Ihres Unfallschadens nicht aus Ihren Händen, auch wenn Ihnen durch die gegnerische Versicherung eine komplette Abwicklung des Schadens angeboten wird. Sie haben das Recht, eine von Ihnen gewählte Werkstatt aufzusuchen und Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.

Unabhängige Gutachtenerstellung und Beweissicherung
Mit der Erstellung eines unabhängigen und neutralen Gutachtens stellen Sie sicher, dass Ihnen Ihre Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung wird auch häufig in Fällen benötigt, wenn es zu Streitigkeiten über den Schadenhergang und die Reparaturdurchführung kommt.

Schadenumfang
Sollten Sie im Anschluss an die Reparatur oder zum späteren Zeitpunkt Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, ist es Ihnen mit Hilfe des Gutachtens möglich, dem potenziellen Käufer eine detaillierte Auskunft über den reparierten Schaden zu geben.

Merkantile Wertminderung / Mietwagen / Nutzungsausfall / fiktive Abrechnung
Ein Kostenvoranschlag enthält grundsätzlich keine Angaben zur Wertminderung. Mit Hilfe des Gutachtens kann eine eventuell anfallende Wertminderung erst genau ermittelt werden. Hierzu gibt es mehre Berechnungsmodelle, diese berücksichtigen Faktoren, welche im Gutachten erfasst und ermittelt werden. Ohne ein unabhängiges Gutachten verzichtet der Geschädigte oft auf mehrere hundert Euro Wertminderung.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie im Reparaturfall Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur. Im Totalschadenfall steht Ihnen ein Mietwagen für eine angemessene Zeit, laut Gutachten, zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges zu. Sollten Sie keinen Ersatzwagen benötigen, steht Ihnen an Stelle dessen ein Nutzungsausfallschadensersatz zu. Es steht Ihnen grundsätzlich zu, sich die Nettoreparaturkosten (fiktive Abrechnung) auf Grundlage des Gutachtens auszahlen zu lassen.

Dies kann Ihnen im Schadenfall zustehen:
Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher sein, sind die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertrags- bzw. Fachwerkstatt zu erstatten. Die Kosten des Gutachtens sind oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 € zu erstatten
Im Falle eines unverschuldeten Unfalles können Sie einen Anwalt für die Wahrnehmung Ihrer Interessen und Schadenersatzansprüche beauftragen.
Oft ziehen Verkehrsunfälle Kosten nach sich, die schwer nachzuweisen sind, jedoch regelmäßig beim Geschädigten anfallen. Dazu gehören z.B. : Porto, Telefon, Fahrtkosten zur Werkstatt, Gutachter oder Rechtsanwalt.
Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges sind Sie verpflichtet, dieses dem Käufer mitzuteilen.
Damit Ihnen hierbei kein Nachteil entsteht, gibt es die Merkantile Wertminderung. Sollte bei Ihrem Schaden eine Wertminderung anfallen, wird diese im Gutachten ausgewiesen und ist vom Unfallgegner zu erstatten.
Ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher, befindet sich in der Reparatur oder Sie sind im Totalschadenfall auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug, dann steht Ihnen ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines Fahrzeuges zu. Bei Verzicht auf einen Mietwagen kann stattdessen Nutzungsausfall für die entsprechende Zeit geltend gemacht werden.
Die nach einem Totalschaden entstehenden Kosten für die Abmeldung des alten Fahrzeuges und die Anmeldung des neuen Fahrzeuges, sind durch die gegnerische Versicherung zu erstatten.
Sollten Sie durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall einen körperlichen Schaden erlitten haben, können Sie Schmerzensgeld bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
UNSERE LEISTUNGEN
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und benötigen zur Schadenfeststellung Ihres Unfallschadens einen Gutachter?
Das Unfallexperten-Potsdam Sachverständigenbüro hilft Ihnen bei der unabhängigen und objektiven Ermittlung der schadenrelevanten Werte.
An Hand führender Kalkulationssoftware ermitteln wir die Höhe des Schadens, der an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist. Weitere Bestandteile des Gutachtens sind, die eventuell anfallende Wertminderung, der Nutzungsausfall, die Mietwagenpreisklasse sowie der Restwert des Fahrzeuges.
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters.
Laut BGB §249 trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten, sofern die Bagatellschadengrenze (brutto 750 Euro) nicht unterschritten wird. Aber auch in diesem Fall können wir Ihnen mit einem Kurzgutachten (Kostenvoranschlag) weiterhelfen.
Es ist unklar, ob Sie Schuld an dem Verkehrsunfall haben oder Ihr Gegner? Sie möchten aber trotzdem, dass der Schaden dokumentiert und gesichert wird?
Dann beauftragen Sie eine „Beweissicherung”!
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird aufgenommen und die Beweise anhand von Fotos und Aufzeichnungen gesichert, sodass ein Gutachten auch noch in einigen Wochen erstellt werden kann.
Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie ein Gutachten in Auftrag geben möchten. Des Weiteren brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen, falls es im selben Bereich zu einem erneuten Schaden kommen sollte. Somit bleiben Ihre Ansprüche aus dem ersten Schaden weiter bestehen!
Wir beurteilen für Sie als Geschädigten nach einem Verkehrsunfall, ob der eingetretene Schaden ein Bagatellschaden oder ob eventuell ein Totalschaden eingetreten ist. Liegt ein Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze (zur Zeit ca. 750 € brutto) und kein Totalschaden vor, dann erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Zur Beweissicherung erstellen wir Fotos und fügen diese auf Wunsch dem Kostenvoranschlag bei.
WICHTIG: Sollte der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegen, ist immer eine Gutachtenerstellung oder eine Schadensbewertung zu empfehlen, da in einem Kostenvoranschlag nicht alle Ihre Ansprüche (wie z.B. die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, usw.) berücksichtigt werden.
Bei Kfz-Wertgutachten müssen eine Vielzahl von Einflussfaktoren berücksichtig werden. Der derzeitige Wert Ihres Fahrzeuges wird unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage ermittelt.
Dabei spielen neben dem Gesamtzustand auch die Serien- und Sonderausstattung, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, der Lackzustand, wertbeeinflussende Umbauten und Modifikationen (wie Autogasanlage oder hochwertige Sonderumbauten), Vorschäden, anstehende Reparaturen uvm. eine Rolle. Für die Abrechnung eventueller Schäden ist eine genaue Wertermittlung von großem Vorteil.
Wozu sollte man eine Reparaturbestätigung durchführen lassen?
Sie dient als Nachweis dafür, dass sich Ihr Fahrzeug vor einem erneuten Schaden in einem reparierten Zustand befand und somit Ihre Ansprüche für den neuen Schaden nachgewiesen und durchgesetzt werden können.
Die Reparaturbestätigung an einem Fahrzeug umfasst die Kontrolle von Arbeiten, die im Rahmen einer durchgeführten Reparatur bzw. Unfallreparatur an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurden. Es werden dabei auf Grundlage vorliegender Rechnungen die ausgewiesenen Reparaturarbeiten überprüft und bewertet, damit Sie Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend machen können.
Dies ist nicht nur im Falle der 130 %-Regelung relevant, bei der der Geschädigte die Möglichkeit erhält das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet, sondern auch als Nachweis bei einer Selbstreparatur.
Sie möchten sich ein gebrauchtes Fahrzeug anschaffen und wollen wissen:
• ob das Fahrzeug unfallfrei ist?
• ob das ausgewählte Fahrzeug technisch in Ordnung ist?
• ob der Preis aufgrund des Zustandes und der Marktlage gerechtfertigt ist?
Wir stehen Ihnen im Rahmen einer Besichtigung gerne beratend zur Seite.